Jakie hale można postawić bez pozwolenia?

Für viele Unternehmen, Betriebe oder Investoren ist Zeit eine wichtige Ressource. Deshalb sind Lösungen gefragt, die einen schnellen Ausbau der Infrastruktur ohne monatelange Behördengänge ermöglichen. In diesem Zusammenhang stellt sich oft die Frage: Welche Lagerzelte lassen sich ohne Baugenehmigung errichten? Wir geben Antwort!

Wichtige Kriterien - Nutzungsdauer und Gründungsart

Nach den geltenden Vorschriften, genauer gesagt nach dem Baugesetz, ist es möglich, eine Fliegende Bauten ohne Baugenehmigung zu errichten, sofern:

  • das Lagerzelt nicht fest mit dem Boden verbunden ist (z.B. kein Fundament hat),
  • ihre Nutzung einen Zeitraum von 180 Tagen nicht überschreitet,
  • der Investor eine Bauanzeige bei der zuständigen Behörde - meist dem Bezirksbauamt oder dem Rathaus - einreicht.

In der Praxis bedeutet dies, dass viele Bauten - insbesondere Lagerzelte, tragbare Unterstände oder Container Überdachungen - legal auf dem Grundstück errichtet werden können, ohne dass eine Baugenehmigung eingeholt werden muss.

Welche Bauten gelten als vorübergehend?

Gemäß Artikel 3 Absatz 5 des Baugesetzes können unter anderem folgende Bauten auf der Grundlage einer Anmeldung errichtet werden:

  • Zelthallen - leichte, robuste und modulare Bauten, die sich ideal für die Lagerung von Waren eignen,
  • temporäre Lagerhallen - Ersatzlagerflächen, die bei saisonalen Nachfragespitzen genutzt werden,
  • Lagerzelte für die Produktion - für kurzfristige Aufträge oder als Reserveeinrichtungen für Notfälle,
  • Container Überdachungen - beliebt auf Baustellen und als Teil der industriellen Infrastruktur,
  • Weidezelte mit einer Größe von mehr als 35 m² - mobile Lösungen, die z. B. in der Landwirtschaft eingesetzt werden und in bestimmten Fällen auch ohne Anmeldung errichtet werden können, wie weiter unten in diesem Artikel beschrieben.

Wichtig ist, dass alle diese Konstruktionen nicht fest mit dem Boden verbunden sind und schnell wieder abgebaut werden können. Die von inamiot.pl angebotenen Produkte erfüllen diese Kriterien - die Konstruktionen basieren auf Keilnutenverbindungen und benötigen keine Fundamente. Darüber hinaus werden die Lagerzelte in Modulform geliefert, was einen schnellen Auf- und Abbau ermöglicht.

Fläche des Lagerzeltes und Meldepflicht

Nach dem geltenden Baugesetz ist für die Errichtung von freistehenden, eingeschossigen Bauten - wie Nebengebäude, Garagen oder Schuppen - mit einer Fläche von bis zu 35 m² keine Baugenehmigung, sondern nur eine Anzeige erforderlich. Ähnliche Regeln gelten für Erholungsbauten mit derselben Fläche.

Bei Objekten mit einer Fläche von bis zu 35 m², die der landwirtschaftlichen Produktion dienen und die Wohnbebauung auf einem Lebensraumgrundstück ergänzen, ist weder eine Genehmigung noch eine Anzeige erforderlich (Artikel 29 Absatz 2 Nummer 1 des Baugesetzes). Es ist jedoch zu beachten, dass ihre Anzahl zwei je 500 m² Grundstücksfläche nicht überschreiten darf.

Artikel 29 Absatz 2 Nummer 33 des Baugesetzes sieht vor, dass für Nebengebäude und Schuppen einfacher Bauart, die der landwirtschaftlichen Produktion dienen, mit einer bebauten Fläche von bis zu 150 m², einer Spannweite von höchstens 6 m und einer Höhe von höchstens 7 m, deren Einwirkungsbereich vollständig auf dem Grundstück oder den Grundstücken liegt, auf denen sie errichtet werden, weder eine Anzeige noch eine Genehmigung erforderlich ist.

Für Zelthallen bedeutet dies, dass kleine Bauten bis zu 35 m² viel einfacher errichtet werden können - manchmal sogar ohne Bauantrag. Übersteigt das Lagerzelt jedoch diese Größe, ist eine Anmeldung erforderlich, sofern die übrigen Anforderungen an eine vorübergehende und keine dauerhafte Gründung erfüllt sind.

Was muss in der Anmeldung enthalten sein?

Obwohl das Meldeverfahren viel weniger formell ist als der Antrag auf eine Baugenehmigung, müssen mehrere Unterlagen vorbereitet werden. Dazu gehört ein spezielles Formular, das folgende Angaben enthält: die Daten des Investors, die Art des Bauvorhabens, das geplante Datum des Beginns der Arbeiten und den Ort. Außerdem müssen Anlagen vorbereitet werden, wie z. B. eine Erklärung über das Nutzungsrecht an der Immobilie, eine Bestätigung über die Zahlung der Stempelsteuer oder ein Grundstücks- oder Erschließungsplan.

Nach Einreichung des Antrags hat das Amt 21 Tage Zeit, eine Entscheidung zu treffen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Antwort, bedeutet dies, dass die so genannte stillschweigende Zustimmung erteilt wird und die Errichtung der Festzelt-Halle erfolgen kann.

Beispiele für die Nutzung von Lagerzelten ohne Genehmigung

In welchen Situationen ist ein temporäres Lagerzelt ohne Genehmigung eine Überlegung wert? Es gibt viele Szenarien:

  • Saisonale Lagerung - z. B. für die Erntezeit, den Verkauf oder eine erhöhte Produktion, wenn für einige Wochen oder Monate zusätzlicher Platz benötigt wird,
  • Notlager - wenn die Hauptinfrastruktur ausfällt oder das Unternehmen seinen Betrieb schnell umorganisieren muss,
  • Baustelleneinrichtung - eine vorübergehende technische Einrichtung, ein Unterstand für Geräte, Werkzeuge oder Arbeiter,
  • temporäre Produktionshalle - ideal für kurzfristige Aufträge oder Produktionssteigerungen,
  • Weidezelt - für die saisonale Beweidung oder den Herdenwechsel, insbesondere wenn sich der Standort des Betriebs ändert,
  • Umschlagplatz - in der Logistik und im Transportwesen, wo die Flexibilität des Standorts entscheidend ist,
  • Unterstand für landwirtschaftliche Maschinen - z. B. Traktoren, Erntemaschinen oder Gabelstapler - zum Schutz der Geräte vor Regen und Sonne.

In all diesen Fällen kann eine Lagerhalle mit Zelthalle schnell, legal und ohne kostspieligen Papierkram errichtet werden.

Was geschieht nach 180 Tagen Nutzung?

Wenn das Lagerzelt nach 180 Tagen noch am selben Ort stehen soll, muss eine Baugenehmigung beantragt werden. Alternativ kann sie abgebaut und an anderer Stelle wieder aufgebaut werden, oder es kann ein neuer Antrag gestellt werden, wenn sich der Standort oder die Nutzungsparameter ändern.

Es sei daran erinnert, dass temporäre Bauten auch als Teil eines größeren Entwicklungsplans verwendet werden können, zum Beispiel während der Test- oder Vorbetriebsphase vor dem Bau einer dauerhaften Einrichtung.

Zusammenfassung - sicher und legal

Die Errichtung eines Lagerzelts ohne Genehmigung ist durchaus möglich - es müssen nur einige Bedingungen erfüllt werden. Die wichtigsten Punkte sind die Dauer der Nutzung (bis zu 180 Tage), das Fehlen einer festen Verbindung zum Boden, eine ausreichende Fläche und die Einhaltung der Vorschriften für Fliegende Bauten. Auf diese Weise können Sie Ihre Lager-, Produktions- oder Tierhaltungsflächen ohne lästige Formalitäten schnell und legal erweitern.

Die auf inamiot.pl angebotenen Lagerzelte sind perfekt auf diese Anforderungen abgestimmt. Es handelt sich um Lösungen, die unter Berücksichtigung der Mobilität, der Schnelligkeit des Aufbaus und der Bedürfnisse der Nutzer entwickelt wurden. Wenn Sie auf der Suche nach einem bewährten System sind, das Flexibilität und Gesetzeskonformität bietet, dann werfen Sie einen Blick auf unser gesamtes Angebot und lassen Sie sich von unseren Inamiot-Beratern beraten.

Wird geladen...